Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Bei einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) handelt es sich um eine zentrale Anforderung der DSGVO: Werden personenbezogene Daten von einem Dienstleister weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet, ist der Abschluss eines AVV erforderlich.
Schließen Sie hier den AVV zu Ihrem Auftrag/Aufträgen rechtskonform und unkompliziert ab. Wählen Sie zuerst mit einem Klick auf das Symbol den Briefdienst aus, bei dem Sie Kunde sind.